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Mit den Beschlüssen des Gemeinderates vom 29.06.2022, TOP 14 a) und b) wurden die Stadtsaal-Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten sowie für die Vermietung von Einrichtungsgegenständen und Leistungsentgelte wie folgt festgelegt:
Großer Saal (inkl. Bühne):
Kleiner Saal Erdgeschoß:
Kleiner Saal Obergeschoß:
Hölle klein:
Höllen-Erweiterung (Aufpreis zu Hölle klein):
Galerie:
Foyer (bei alleiniger Nutzung):
Zusätzlich zu den oben genannten Tarifen wird (bei Verwendung) eine Heizkostenpauschale von EUR 77,00 pro Veranstaltungstag verrechnet.
Für die Kellerbarbenützung wird eine Kaution von EUR 165,00 verrechnet.
Für die Auf- oder Abbauzeit kommt eine Pauschale von 10% des Rechnungsbetrages zur Anwendung, wenn der Stadtsaal anderweitig vermietet werden könnte. Wenn der Stadtsaal zur gewünschten Auf- oder Abbauzeit frei ist, ist die Benützung kostenlos.
Alle Preise zuzüglich 20% USt.
Die Künstlergarderoben sind bei Bedarf kostenlos. Seitens der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya wird keine Person für die Garderobe zur Verfügung gestellt.
Es werden für folgende Einrichtungsgegenstände bzw. Arbeitsleistungen nachstehende Miet- bzw. Leistungsentgelte pro Veranstaltung festgelegt:
Bei Anmietung von Räumlichkeiten des Stadtsaales für Veranstaltungen werden für unten angeführten Ausstattungsgegenstand bzw. für Arbeitsleistungen folgende Miet- bzw. Leistungsentgelte pro Veranstaltung zusätzlich zur Stadtsaal-Miete verrechnet:
Für externe Veranstlaltungen können folgende Ausstattungsgegenstände entliehen werden: