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Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Ist Ihre Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, kann ein früherer Familienname, auch aus einer früheren geschiedenen Ehe, wieder angenommen werden. Meist wird jedoch der Geschlechtsname angenommen.

Die Wiederannahme des Familiennamens erstreckt sich nicht auf die Kinder.

Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Als Nachweis über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens erhalten Sie eine neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe und dem Vermerk über den aktuellen Familiennamen.

Für die Wiederannahme eines früheren Familiennamens sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Scheidungsurteil (mit Rechtskraftstempel!) oder
  • Sterbeurkunde des(r) Ehegatten(in)
  • Lichtbildausweis

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