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Wählerevidenzen

  • Führung der Bundes
  • Landes
  • Gemeinde
  • EU-Wählerevidenz

Den Gemeinden obliegt die Führung der Bundes-, Landes, Gemeinde- und EU-Wählerevidenz. In diesen verschiedenen Wählerevidenzen wird das Wahlrecht der Gemeindebürger für die verschiedenen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen geregelt.

Zuständig