- Führung der Bundes
- Landes
- Gemeinde
- EU-Wählerevidenz
Den Gemeinden obliegt die Führung der Bundes-, Landes, Gemeinde- und EU-Wählerevidenz. In diesen verschiedenen Wählerevidenzen wird das Wahlrecht der Gemeindebürger für die verschiedenen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen geregelt.