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Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem Standesamt beantragt werden.

Die Antragstellung kann erfolgen:

  • durch die jeweilige Person selbst
  • bei Kindern: durch Personen, die mit der Obsorge betraut sind
  • eventuell durch eine beauftragte Person (mit Vollmacht und Lichtbildausweis)

Erforderliche Dokumente:

  • Geburtsurkunde jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis
    ausgestellt werden soll
  • Heiratsurkunde der Eltern (bei unehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Mutter)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern bzw. der Mutter
  • Heiratsurkunde 
  • Lichtbildausweis

Nach einer Namensänderung kann ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden. 

Dazu erforderliche Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • bei einer behördlichen Namensänderung: den rechtskräftigen Namensänderungsbescheid  

Kosten für die Ausstellung: EUR 44,50 (in bar zu entrichten)

Der erste Staatsbürgerschaftsnachweis eines Kindes wird gebührenfrei ausgestellt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes gestellt wird.

Zuständig