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Geburtsurkunde

Geburtsurkunden sind Auszüge der Geburtseintragung aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden. Für Geburtsfälle die bereits im ZPR gespeichert und freigegeben sind, kann sofort eine Geburtsurkunde ausgedruckt werden. Geburtsbeurkundungen die noch nicht im ZPR vorhanden sind, müssen nacherfasst oder die Nacherfassung bei der Geburtsbehörde angefordert werden.

Bei einer neu beurkundeten Geburt werden automatisch zwei Geburtsurkunden ausgestellt. Die Geburtsurkunde im Zusammenhang mit der Erstbeurkundung ist gebührenfrei.

Kosten pro Geburtsurkunde:

  • EUR 9,30

Zuständig