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Geburt | unehelich

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
 
Baby
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haben Sie im Landesklinikum Zwettl-Nö oder Horn entbunden, wird von dort automatisch die Anzeige der Geburt an das zuständige Standesamt (immer am Ort der Geburt) übermittelt.

Bitte geben Sie die erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich im Krankenhaus ab:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen. Diese Erklärung muss persönlich abgegeben werden. Folgende Unterlagen des Vaters sind ebenfalls im Krankenhaus abzugeben:

  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)

Wenn Ihr Baby zu Hause geboren wird, kommen Sie bitte innerhalb einer Woche mit der Anzeige der Geburt und den erforderlichen Unterlagen zum zuständigen Standesamt.

Es werden bei der Erstbeurkundung zwei Originalgeburtsurkunden für Ihr Baby ausgestellt, diese sind gebührenfrei.

Wir ersuchen Sie, so rasch wie möglich nach der Geburt beim zuständigen Standesamt vorbeizukommen.

Informationen zur Namensbestimmung des Kindes finden Sie hier.

Link: "Obsorgeerklärung"

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