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Eheschließung Anmeldung

Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden. Am einfachsten, Sie setzen sich mit dem Eheschließungsstandesamt in Verbindung und können dort alle erforderlichen Schritte erledigen.

Erforderliche Dokumente und Unterlagen für die Ermittlung der Ehefähigkeit:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Nicht-Österreichern Reisepass)
  • Nachweis über akademische Titel, Berufsbezeichnungen etc.
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen unehelichen Kinder
  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  • Nachweis über die Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind meist zusätzliche Dokumente, Übersetzung und Beglaubigungen erforderlich. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um für Ihren speziellen Fall eine Auflistung der benötigten Dokumente zu erhalten.
 
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, wird von der dortigen Behörde neben anderen Dokumenten üblicherweise ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses gleicht dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit"), es sind daher dieselben Unterlagen erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis kann bei jedem Standesamt beantragt werden. 

Link: "Eheschließung"

Zuständig