Teilnahmebedingungen Eröffnungsgewinnspiel Eislaufplatz Thayaland
Das Gewinnspiel wird organisiert von der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya. Verlost werden 3x2 Stück Eintrittskarten für einen SILENT EISDISCO Termin inkl. Leihkopfhörer. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist möglich am 30.11.2024 vor Ort am Eislaufplatz Thayaland. Die Teilnahme erfolgt mittels Teilnahmekarten, die vor Ort verfügbar sind. Der Namensvorschlag wird ins Feld auf der Rückseite der Karte eintragen, Name und E-Mailadresse werden ergänzt und die Teilnahmekarte in die Gewinnbox eingeworfen. Die Ermittlung der Gewinner findet am Eröffnungsabend (30.11.2024) statt und die Preise werden an die anwesenden Teilnehmenden ausgegeben. Ein Versand oder eine spätere Übergabe der Preise ist nicht vorgesehen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmende automatisch diese Teilnahmebedingungen. Pro Person kann nur 1 Teilnahmekarte abgegeben werden. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist in keinem Falle möglich. Die Ausgabe der Teilnahmekarten erfolgt, solange der Vorrat reicht.
Die Namensvorschläge werden nach Beendigung des Gewinnspiels gesammelt und ausgewertet. Diese dienen zur Namensfindung des Pinguin-Maskottchens. Der finale Name des Pinguin-Maskottchen wird anschließend separat veröffentlicht und NICHT am Eröffnungstag ermittelt.
Die Teilnehmenden bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzlicher Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Teilnahme notwendigen persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Veranstalter ist dabei nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben zu überprüfen. Die Teilnehmenden bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzlicher Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Filmaufnahmen und Fotos ohne Vergütungsansprüche gemacht werden können und berechtigen den Veranstalter unwiderruflich, die Filmaufnahmen und Fotos zu zeitlich und örtlich uneingeschränkten, nicht kommerziellen und kommerziellen Zwecken zu nutzen. Für den Fall einer Veröffentlichung bestehen keinerlei Ansprüche des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Stand: 30.11.2024