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Gemäß § 5 Abs. 4 NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) LGBl. 4400-6, hat der Gemeinderat den örtlichen Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren innerhalb des Gemeindegebietes festzusetzen und den Feuerwehrkommandanten die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei im Namen des Bürgermeisters zu übertragen.
Das Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya wie folgt festgelegt:
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