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Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden (Öffnungszeiten)

Parteienverkehrszeiten

Das Bürgerservice ist durchgehend für Sie geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch: 7.30-16.30 Uhr
  • Donnerstag: 7.30-17.30 Uhr
  • Freitag: 7.30-12.30 Uhr

Die Fachbereiche (Direktion - Öffentlichkeitsarbeit, EDV - Organisation, Finanzverwaltung - Kassenverwaltung, Personalverwaltung, Buchhaltung, Abgaben, Bauamt, Bautechnik, Standesamt - Staatsbürgerschaft - Bestattung) sind zu nachfolgenden Zeiten für Sie geöffnet:

  • Montag bis Freitag: 8.00-12.00 Uhr
  • Dienstag: 13.30-15.00 Uhr
  • Donnerstag: 13.30-17.00 Uhr

Amtsstunden

  • Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr
  • Montag bis Mittwoch: 13.30-15.00 Uhr
  • Donnerstag: 13.30-17.00 Uhr

(Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Mündliche Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs möglich.

Hinweis: Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.)