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Volksbefragung Windkraft - Details


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Am Sonntag, dem 10. März 2024 findet die Volksbefragung zum Thema 

„Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya“ statt.



Bei der Volksbefragung stimmberechtigt ist jede/r österreichische Staatsbürger:in und jede/r Bürger:in der Europäischen Union, welche spätestens am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, am Stichtag (22. Jänner 2024) in der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Stimmverzeichnis der Stadtgemeine Waidhofen an der Thaya eingetragen sind.



Ab 12. Februar 2024 werden wir Ihnen eine „Amtliche Information zur Stimmabgabe“ zusenden. Achten Sie bei all der Papierflut, welche Sie mit der Post erhalten, besonders auf unsere „Amtliche Mitteilung“.

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet die Information in welchem Wahlsprengel und zu welcher Zeit Sie persönlich abstimmen können. 

ACHTUNG! Bei unten angeführten Sprengellokalen ist eine Änderung:

  • Sprengel 1 – Rathaus (Haupteingang), 8.00 bis 14.00 Uhr
  • Sprengel 4 - Sporthaus SVW, 8.00 bis 14.00 Uhr

Weiters finden Sie in Ihrer „Amtlichen Mitteilung“ einen schriftlichen Stimmkartenantrag mit Rücksendekuvert und einen Zahlencode, den Sie für die Beantragung der Stimmkarte im Internet benötigen.



BRIEFWAHL

Falls Sie am Abstimmungstag verhindert sind, Ihre Stimme persönlich abzugeben, dann beantragen Sie am besten eine Stimmkarte für die Briefwahl. 

Sie haben drei Möglichkeiten zur Beantragung:

  • Persönlich im Rathaus
  • Schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
  • Elektronisch im Internet (mit dem personalisierten Code auf Ihrer „Amtlichen Information“ können Sie rund um die Uhr auf www.stimmkartenantrag.at Ihre Stimmkarte beantragen).

 Wichtig für die Antragstellung:

  • Beantragen Sie Ihre Stimmkarte möglichst frühzeitig!
  • Stimmkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 6. März 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine persönliche Abholung oder Abholung durch einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, bis 8. März 2024, 12:00 Uhr.
  • Die Zustellung erfolgt eingeschrieben und nachweislich an Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Persönlich können Sie eine Stimmkarte bis Freitag, den 8. März 2024,12:00 Uhr im Bürgerservice der Stadtgemeinde Waidhofen beantragen und abholen.

Die Stimmkarte muss bis spätestens am 10. März 2024, 06.30 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen. Weiters besteht die Möglichkeit, die Stimmkarte am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals, an die für Sie zuständige Sprengelwahlbehörde zu übergeben.