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Sterbefall

Die Anzeige eines Sterbefalls erfolgt entweder durch das Landesklinikum Waidhofen an der Thaya oder das NÖ Landespflegeheim - je nachdem, wo der Tod eingetreten ist. Bei Haussterbefällen muss die Todesanzeige durch den Arzt der die Totenbeschau durchführt oder durch Familienangehörige zum Standesamt gebracht werden.

Die Anzeige eines Sterbefalles muss am nächstfolgenden Werktag beim Standesamt abgegeben werden. 

Folgende Dokumente des Verstorbenen sind beim Standesamt (bzw. beim Bestattungsunternehmen) abzugeben:

  • Geburtsurkunde (bzw. bei Personen die vor dem 1.1.1939 geboren sind Geburts- und Taufschein)
  • Heiratsurkunde (wenn die Ehe bereits aufgelöst ist: zusätzlich Sterbeurkunde bzw. Scheidungsbeschluss)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Link: Sterbeurkunde

Zuständig