Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem Standesamt beantragt werden.
Die Antragstellung kann erfolgen:
- durch die jeweilige Person selbst
- bei Kindern: durch Personen, die mit der Obsorge betraut sind
- eventuell durch eine beauftragte Person (mit Vollmacht und Lichtbildausweis)
Erforderliche Dokumente:
- Geburtsurkunde jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis
ausgestellt werden soll - Heiratsurkunde der Eltern (bei unehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Mutter)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern bzw. der Mutter
- Heiratsurkunde
- Lichtbildausweis
Nach einer Namensänderung kann ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden.
Dazu erforderliche Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- bei einer behördlichen Namensänderung: den rechtskräftigen Namensänderungsbescheid
Kosten für die Ausstellung: EUR 44,50 (in bar zu entrichten)
Der erste Staatsbürgerschaftsnachweis eines Kindes wird gebührenfrei ausgestellt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes gestellt wird.