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Gymnasiumstraße und Stadtpark bleiben Schutzzone

Gemäß § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) erlässt die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya neuerlich die Verordnung einer Schutzzone für die im Plan rot umgrenzte Örtlichkeit (Gymnasiumstraße inkl. Gehwege und Busbahnhof sowie gesamter Stadtpark). 

Diese Verordnung ist notwendig, weil an diesem Ort überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz bedroht sind. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen begehen werde, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und ihn gegebenenfalls aus der Schutzzone wegzuweisen. 

Diese Verordnung trat am 3. März 2025 in Kraft. Sie wird aufgehoben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist und tritt jedenfalls sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft

Wer die Schutzzone betritt, obwohl ihm dies von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verboten worden ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, zu bestrafen. 

Plan Schutzzone

13.03.2025 08:27