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Grabstellen

Neue Grabstelle:

Eine neue Grabstelle kann jederzeit bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.
Freie Grabstellen können Sie entweder anhand der aufliegenden Übersichtspläne oder vor Ort mit dem Friedhofswart aussuchen.

Vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin mit der Friedhofsverwaltung
(Tel.Nr.: 02842/503-22) oder mit Herrn Habison (Tel.Nr.: 0664/968 30 82).

Die Errichtung eines Grabdenkmales muss der Stadtgemeinde mittels einer Beschreibung und einer Skizze des Denkmales angezeigt werden. Es fallen dafür keine gesonderten Gebühren an.

Grabstellenverlängerung:

Das Benützungsrecht endet bei Erdgräbern nach Ablauf von 10 Jahren, bei Neuankauf von Grüften beträgt die Dauer des Benützungsrechtes 30 Jahre.

Alle Grabstellen können nach Ablauf der oben genannten Frist auf weitere 10 Jahre verlängert werden. Bei Ablauf des Benützungsrechtes werden Sie automatisch von der Friedhofsverwaltung schriftlich verständigt. Diesem Schreiben liegt ein Erlagschein bei. Mit der rechtzeitigen Einzahlung der anfallenden Gebühr wird das Benützungsrecht verlängert.

Bei einer Beerdigung wird das Benützungsrecht automatisch auf 10 Jahre verlängert.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zuständig